Eingriff in fremde Marke

Eine eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber ein Ausschließungsrecht gegenüber Dritten. Dies bedeutet, dass der Inhaber Dritten verbieten kann, die Marke ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr für die gleichen oder ähnlichen Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Der Schutzbereich der eingetragenen Marke erstreckt sich dabei nicht nur auf mit der Marke gleiche Zeichen für die gleichen oder ähnliche Waren und Dienstleistungen, sondern auch auf mit der Marke ähnliche Zeichen, wenn für beteiligte Verkehrskreise die Gefahr von Verwechslung besteht.   

In einem ersten Schritt zur Beurteilung eines potentiellen Eingriffs in eine Marke eines Dritten werden der Zeitrang dieser fremden Marke, deren territoriale Ausdehnung und die beanspruchten Waren und Dienstleistungsklassen ermittelt.

Unter Umständen kann eine Vernichtung der fremden Marke erzielt werden, wenn

  • diese innerhalb von fünf Jahren ab Registrierung nicht kennzeichenmäßig benutzt wurde und / oder

  • Sie ältere Kennzeichenrechte vorweisen können, die markenrechtlich mit der zu vernichtenden Marke kollidieren. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die kollidierenden Rechte verwechslungsfähig sind und für ähnliche Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden.

Gerne überprüfen wir für Sie den Rechtsbestand der fremden Marke und informieren Sie über mögliche Strategien.

Individuelle Terminvereinbarung

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