Verwarnungen und Schutzrechtsverletzungen

Wird Ihr Patent verletzt, können Sie beim Handelsgericht Wien auf Unterlassung klagen (§ 147 PatG). Weiters können Sie verlangen, dass die patentverletzenden Gegenstände oder die zur Herstellung dienenden Werkzeuge und Mittel vernichtet oder Ihnen überlassen werden (§148 PatG). Sie können eine Urteilsveröffentlichung beantragen (§ 149 PatG) und auch finanzielle Ansprüche einfordern (Schadenersatz, Herausgabe des Gewinns, Entschädigung, §150ff. PatG).

Individuelle Terminvereinbarung

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