Wie lange ist mein Geschmacksmuster geschützt?

Die maximale Laufzeit eines Musters in Österreich bzw. eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters liegt bei 25 Jahren. Das Muster bleibt allerdings nur dann aufrecht, wenn alle fünf Jahre Erneuerungsgebühren entrichtet werden. Nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster haben eine Laufzeit von maximal 3 Jahren ab der ersten Veröffentlichung gegenüber den Fachkreisen der europäischen Union.

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